Einzelunternehmen Kostenloses Muster

Impressum Einzelunternehmer Muster mit DE/EN-Vergleich

Für Einzelunternehmer zeigt dieses Muster, welcher Name ins Impressum gehört und wie die Kleinunternehmerregelung sich auf die Umsatzsteuerangabe auswirkt.

Direkt herunterladbar
PDF, Word und HTML
Kein Konto nötig

Ein Einzelunternehmen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, deshalb steht die natürliche Person, die es betreibt, im Mittelpunkt des Impressums. Nachfolgend erklären wir, welche Angaben dabei Pflicht sind und wo Einzelunternehmer häufig Fehler machen.

Nutzt du eine Geschäftsbezeichnung zusätzlich zu deinem Namen, gehört diese ebenfalls ins Impressum, sie ersetzt aber nie den vollen Vor- und Nachnamen.

Wie erstellst du ein Impressum für deine Einzelunternehmer?

Ein passendes Impressum für deine Einzelunternehmer erstellst du so, in wenigen Minuten mit dem kostenlosen Generator:

  1. Rechtsform waehlen. Gib an, ob du Einzelunternehmer, Freiberufler, GbR, GmbH, UG, Verein oder Online-Shop-Betreiber bist. Davon haengt ab, welche Felder du als Naechstes siehst.
  2. Angaben eintragen. Fuelle Name, Anschrift, Kontakt und je nach Rechtsform Registereintrag oder Umsatzsteuer-ID aus.
  3. Englische Uebersetzung optional aktivieren. Moechtest du dein Impressum auch international zeigen, aktiviere die Sektion mit der englischen Uebersetzung inklusive Rechtsgueltigkeitshinweis.
  4. Herunterladen. Lade dein fertiges Impressum als PDF, Word oder HTML herunter und binde es auf deiner Website ein.

Muster-Impressum für einzelunternehmer

Dies ist ein Muster zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Passe die Angaben an dein Unternehmen an und lasse sie im Zweifel juristisch prüfen.

§ 1 Anbieter

Angaben gemäß § 5 TMG für ein Einzelunternehmen aus diesem Muster: Name beziehungsweise Firma, ladungsfähige Anschrift und Rechtsform stehen hier vollständig.

§ 2 Kontakt

Telefonnummer und E-Mail-Adresse, unter denen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme möglich ist, gehören ebenfalls in dieses Feld.

§ 3 Rechtsform und Name

Bei einem Einzelunternehmen steht der vollständige Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers im Impressum, ergänzt um eine eventuelle Geschäftsbezeichnung. Eine reine Fantasiebezeichnung ohne Namen genügt nicht.

§ 4 Umsatzsteuer

Wendest du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an, weist du keine Umsatzsteuer-ID aus und vermerkst stattdessen, dass gemäß dieser Regelung keine Umsatzsteuer berechnet wird.

§ 5 Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit, sofern nicht anders vermerkt.

§ 6 Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen.

§ 7 Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekanntwerden entfernen wir entsprechende Links umgehend.

§ 8 Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

Häufige Fragen

Speziell für einzelunternehmer

Die Fragen, die uns Betreiber dieser Rechtsform am häufigsten stellen.

Reicht mein Geschäftsname allein im Impressum?
Nein, dein voller Vor- und Nachname muss zusätzlich zu einer eventuellen Geschäftsbezeichnung genannt werden. Eine reine Fantasiebezeichnung ohne Namen genügt nicht.
Brauche ich als Einzelunternehmer eine Umsatzsteuer-ID?
Nur wenn du eine besitzt. Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, vermerkst du das stattdessen im Impressum, ohne eine Umsatzsteuer-ID einzutragen.
Muss ich meine private Wohnadresse angeben?
Es muss eine ladungsfähige Anschrift sein, unter der du tatsächlich erreichbar bist. Arbeitest du von zu Hause, ist das meist deine Wohnadresse, ein Postfach reicht in der Regel nicht.
Über dieses Muster

Ein rechtssicheres Impressum für einzelunternehmer

Welche Angaben gehören hinein?

  • Voller Name der Inhaberin oder des Inhabers
  • Ladungsfähige Anschrift
  • Kontaktdaten
  • Kleinunternehmerregelung falls zutreffend
  • Streitschlichtung und Haftungshinweise

Deutsche und englische Fachbegriffe im Vergleich

Zeigst du dein Impressum auch auf Englisch, gehören diese Begriffe zur korrekten Übersetzung. Die deutsche Fassung bleibt dabei die rechtlich maßgebliche Version.

Deutsch-Englisch: die Begriffe für einzelunternehmer
Deutscher BegriffEnglische EntsprechungHinweis
ImpressumLegal Notice (Imprint)In Deutschland Pflichtangabe, im englischsprachigen Raum unbekannt als eigene Rechtsfigur.
Telemediengesetz (§ 5 TMG)German Telemedia Act (Section 5)Rechtsgrundlage der deutschen Impressumspflicht.
KleinunternehmerregelungSmall Business Regulation (VAT exemption)Befreiung von der Umsatzsteuerausweisung nach § 19 UStG.

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