Kurze Erklärungen mit Gesetzesartikel, Beispielen und, wo relevant, der passenden englischen Entsprechung. Für Unternehmer, die ihr Impressum auch international korrekt präsentieren wollen.
Die juristischen Grundbegriffe rund um das Impressum.
Anbieterkennzeichnung ist der ältere, juristische Begriff für das, was heute meist Impressum genannt wird.
Weiterlesen →Das Impressum ist die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung einer Website nach § 5 TMG, mit Name, Anschrift und Kontaktdaten des Betreibers.
Weiterlesen →Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuerausweisung, was auch die Impressumsangaben beeinflusst.
Weiterlesen →Die ladungsfähige Anschrift ist eine tatsächlich zustellbare Straßenadresse, die im Impressum ein Postfach nicht ersetzen kann.
Weiterlesen →Die vertretungsberechtigte Person ist, wer nach außen rechtsverbindlich für ein Unternehmen handeln darf, im Impressum mit vollem Namen zu nennen.
Weiterlesen →Die Gesetzesartikel, die die Impressumspflicht regeln.
Für bestimmte Berufe und Branchen ist die Angabe einer zuständigen Aufsichtsbehörde im Impressum Pflicht, zusätzlich zu den Standardangaben.
Weiterlesen →Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat seit Mai 2024 die allgemeinen Informationspflichten aus § 5 TMG übernommen und regelt seitdem unter anderem die Pflichtangaben im Impressum.
Weiterlesen →Das Handelsregister ist das öffentliche Register, in dem Kaufleute und Gesellschaften mit ihren wichtigsten Daten eingetragen sind. Mit Beispiel und englischer Entsprechung.
Weiterlesen →Die Impressumspflicht verpflichtet Betreiber geschäftsmäßiger Websites, ihre Identität und Kontaktdaten offenzulegen.
Weiterlesen →Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt zusätzliche Impressum-Angaben für journalistisch-redaktionelle Angebote, etwa Blogs mit regelmäßiger Meinungsbildung zu Themen von öffentlichem Interesse.
Weiterlesen →Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) identifiziert Unternehmen im innergemeinschaftlichen Handel und gehört bei Vorhandensein ins Impressum. Mit Beantragung, Beispiel und englischer Fassung.
Weiterlesen →Die englische Terminologie fuer Impressum-Angaben und internationale Besucher.
Commercial Register ist die gängige englische Übersetzung für das deutsche Handelsregister, auch wenn es kein identisches Äquivalent im englischen Recht gibt.
Weiterlesen →Der Zusatz e. V. wird international oft missverstanden. Registered Association ist die passende, rechtlich neutrale englische Entsprechung.
Weiterlesen →Für Geschäftsführer gibt es im Englischen mehrere gängige Übersetzungen. Was für dein Impressum zählt, ist nicht der exakte Titel, sondern die vollständige Nennung aller…
Weiterlesen →Eine englische Fassung des Impressums ist eine freiwillige Serviceübersetzung. Rechtlich maßgeblich bleibt immer die deutsche Version.
Weiterlesen →Legal Notice ist die im englischsprachigen Raum übliche Bezeichnung für einen freiwilligen rechtlichen Hinweis, deckt aber nicht automatisch die Pflichtangaben eines deutschen Impressums ab.
Weiterlesen →Die OS-Plattform der EU heisst auf Englisch Online Dispute Resolution (ODR) Platform und gehört in vielen Fällen zweisprachig ins Impressum.
Weiterlesen →VAT Identification Number ist die gängige englische Übersetzung für die deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und gehört in die englische Fassung deines Impressums.
Weiterlesen →Auch auf einer zweisprachigen Website gilt die deutsche Impressumspflicht für die gesamte Seite, unabhängig von der jeweils angezeigten Sprache.
Weiterlesen →Schritt-fuer-Schritt-Ablaeufe rund um das Impressum.
Eine Abmahnung wegen eines fehlenden oder unvollständigen Impressums klingt bedrohlich, lässt sich aber mit den richtigen Schritten meist zügig klären.
Weiterlesen →Ein Impressum erstellst du in vier Schritten: Rechtsform bestimmen, Daten sammeln, Angaben eintragen und veröffentlichen. Mit Beispiel und FAQ.
Weiterlesen →Reglementierte freie Berufe wie Ärzte oder Steuerberater brauchen zusätzliche Impressum-Angaben zu Berufsbezeichnung und zuständiger Kammer.
Weiterlesen →Der Streitschlichtungshinweis verlinkt auf die OS-Plattform der EU und klärt, ob ein Unternehmen an einem Schlichtungsverfahren teilnimmt. Mit Beispieltext und FAQ.
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