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Kammerangaben für Freiberufler

Kurz gesagt

Reglementierte freie Berufe wie Ärzte oder Steuerberater brauchen zusätzliche Impressum-Angaben zu Berufsbezeichnung und zuständiger Kammer.

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Rechtsgrundlage § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG
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Was Zusatzangaben fuer reglementierte Berufe
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Beispiel Aerztekammer, Steuerberaterkammer, Anwaltskammer
Lesehilfe:

Nicht jeder Freiberufler unterliegt einer Kammerpflicht, wer aber einen reglementierten Beruf ausübt, muss laut § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG zusätzliche Angaben im Impressum machen.

Welche Berufe sind betroffen?

Unter anderem Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, jeweils mit eigener Landes- oder Bundeskammer.

Was gehört konkret hinein?

Die gesetzliche Berufsbezeichnung, der Staat, in dem sie verliehen wurde, die zuständige Kammer mit Anschrift und ein Verweis auf die anwendbaren berufsrechtlichen Regelungen.

Und bei nicht reglementierten Berufen?

Texter, Fotografen oder Berater ohne Kammerzugehörigkeit lassen diese Zusatzangaben einfach weg und füllen nur die Standardfelder aus.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu kammerangaben für freiberufler

Konkrete Antworten auf die Fragen, die Unternehmer hierzu am häufigsten stellen.

Gilt die Kammerpflicht fuer jeden Freiberufler?
Nein, nur fuer reglementierte Berufe mit gesetzlicher Kammerzugehoerigkeit, etwa Aerzte, Anwaelte oder Steuerberater. Ein freier Texter oder Designer hat in der Regel keine Kammer.
Wo finde ich die Anschrift meiner Kammer?
Auf der Website der jeweiligen Landes- oder Bundeskammer, meist unter einem Punkt wie Kontakt oder Ueber uns. Diese Anschrift gehoert vollstaendig ins Impressum.