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Abmahnung wegen fehlendem Impressum: was jetzt?

Kurz gesagt

Eine Abmahnung wegen eines fehlenden oder unvollständigen Impressums klingt bedrohlich, lässt sich aber mit den richtigen Schritten meist zügig klären.

⚖️
Rechtsgrundlage UWG (Marktverhaltensregeln)
⏱️
Typische Frist 1 bis 2 Wochen
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Risiko Kostenerstattung und Unterlassungserklärung
Lesehilfe:

Eine Abmahnung wegen eines fehlenden oder unvollständigen Impressums gehört zu den häufigsten wettbewerbsrechtlichen Abmahngründen im deutschen Internetrecht. Wer betroffen ist, sollte besonnen und mit klaren Schritten reagieren, statt in Panik zu verfallen.

Warum wird ein fehlendes Impressum abgemahnt?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum gilt als Verstoß gegen die Marktverhaltensregeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), weil Mitbewerber und Verbraucher dadurch einen Nachteil erleiden. Mitbewerber, Verbände oder Abmahnkanzleien dürfen solche Verstöße gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen. Die Wettbewerbszentrale und spezialisierte Kanzleien prüfen Websites teils automatisiert auf fehlende oder unvollständige Pflichtangaben.

Was steht in einer typischen Abmahnung?

Neben der Beschreibung des Verstoßes enthält eine Abmahnung meist eine Fristsetzung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung und die Aufforderung, entstandene Kosten zu erstatten. Die Fristen sind oft kurz bemessen, häufig eine bis zwei Wochen.

Welche Schritte solltest du als Erstes gehen?

Prüfe zunächst, ob der gerügte Mangel tatsächlich vorliegt, und behebe ihn umgehend, unabhängig davon, wie du auf die Abmahnung reagierst. Unterschreibe die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da sie oft weiter gefasst ist, als rechtlich notwendig. Eine rechtliche Prüfung, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wettbewerbsrecht, lohnt sich meist schon bei den ersten Schritten.

Wie vermeidest du eine Abmahnung von vornherein?

Der wirksamste Schutz ist ein vollständiges, aktuelles Impressum nach § 5 DDG, das von jeder Unterseite deiner Website mit maximal zwei Klicks erreichbar ist. Prüfe die Angaben regelmäßig, besonders nach Änderungen wie einem Umzug, einem Wechsel der Geschäftsführung oder einer neuen Rechtsform. Unser Generator hilft dabei, alle Pflichtangaben vollständig und aktuell zu halten, auch bei einer zweisprachigen Website.

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Übernimm diese Angabe korrekt in dein Impressum

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu abmahnung wegen fehlendem impressum: was jetzt?

Konkrete Antworten auf die Fragen, die Unternehmer hierzu am häufigsten stellen.

Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung sofort unterschreiben?
Nein, prüfe sie zuerst genau oder lass sie rechtlich prüfen. Häufig ist sie weiter gefasst, als rechtlich notwendig wäre.
Reicht es, den Mangel schnell zu beheben, ohne zu reagieren?
Nein, das Beheben des Mangels ist wichtig, ersetzt aber nicht die Reaktion auf die Abmahnung selbst. Ignorierst du die Frist komplett, drohen weitere rechtliche Schritte.