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Kleinunternehmerregelung

Kurz gesagt

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuerausweisung, was auch die Impressumsangaben beeinflusst.

⚖️
Rechtsgrundlage § 19 UStG
📄
Was Befreiung von der Umsatzsteuerausweisung
💶
Grenze Vorjahresumsatz bis 22.000 Euro
Lesehilfe:

Wendest du die Kleinunternehmerregelung an, weist du auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Das wirkt sich auch auf dein Impressum aus, denn du hast in der Regel keine Umsatzsteuer-ID zum Eintragen.

Wer darf die Regelung nutzen?

Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr eine bestimmte Grenze nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich eine weitere Grenze nicht überschreitet. Die genauen Beträge regelt § 19 UStG.

Was trägst du stattdessen im Impressum ein?

Einen kurzen Hinweis, dass gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Eine erfundene Umsatzsteuer-ID darfst du nicht angeben.

Ändert sich das bei internationalen Kunden?

Nein, die umsatzsteuerliche Behandlung bleibt gleich, unabhängig davon, ob dein Impressum auch auf Englisch angezeigt wird.

Direkt anwenden

Übernimm diese Angabe korrekt in dein Impressum

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu kleinunternehmerregelung

Konkrete Antworten auf die Fragen, die Unternehmer hierzu am häufigsten stellen.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-ID angeben?
Nur wenn du eine hast. Ohne Umsatzsteuer-ID vermerkst du im Impressum stattdessen, dass du gemaess § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist.
Verliere ich den Kleinunternehmerstatus bei einem englischen Impressum?
Nein, die Sprache der Impressumsangaben hat keinen Einfluss auf den umsatzsteuerlichen Status. Nenne die Regelung in beiden Sprachversionen konsistent.