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Anbieterkennzeichnung

Kurz gesagt

Anbieterkennzeichnung ist der ältere, juristische Begriff für das, was heute meist Impressum genannt wird.

⚖️
Rechtsgrundlage § 5 TMG, § 55 RStV
📄
Was Andere Bezeichnung fuer die Impressumspflicht
🔎
Findet man auch als Anbieterkennzeichnung, Diensteanbieterkennzeichnung
Lesehilfe:

Anbieterkennzeichnung stammt ursprünglich aus dem Rundfunkstaatsvertrag und bezeichnet dieselbe Pflicht wie das heutige Impressum nach § 5 TMG: die eindeutige Kennzeichnung, wer hinter einer Website steht.

Warum zwei Begriffe für dieselbe Sache?

Historisch entwickelten sich Presserecht, Rundfunkrecht und Telemedienrecht getrennt, mit jeweils eigenen Begriffen für ähnliche Pflichten. In der Praxis hat sich Impressum als Sammelbegriff durchgesetzt.

Ändert sich dadurch etwas an den Angaben?

Nein. Inhaltlich verlangt Anbieterkennzeichnung dieselben Angaben wie ein Impressum: Name, Anschrift, Kontakt und je nach Rechtsform weitere Details.

Welchen Begriff solltest du verwenden?

Bezeichne die Seite als Impressum, das ist der im deutschsprachigen Web etablierte und von Besuchern erwartete Begriff.

Direkt anwenden

Übernimm diese Angabe korrekt in dein Impressum

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu anbieterkennzeichnung

Konkrete Antworten auf die Fragen, die Unternehmer hierzu am häufigsten stellen.

Ist Anbieterkennzeichnung dasselbe wie Impressum?
Inhaltlich ja. Anbieterkennzeichnung ist der aeltere, juristisch praezisere Begriff aus dem frueheren Rundfunkstaatsvertrag, im Alltag hat sich die Bezeichnung Impressum durchgesetzt.
Muss ich beide Begriffe verwenden?
Nein. Es reicht, die Seite eindeutig als Impressum zu bezeichnen. Wichtig ist der Inhalt nach § 5 TMG, nicht die exakte Bezeichnung des Links.