Medienstaatsvertrag (MStV)
Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt zusätzliche Impressum-Angaben für journalistisch-redaktionelle Angebote, etwa Blogs mit regelmäßiger Meinungsbildung zu Themen von öffentlichem Interesse.
Der Medienstaatsvertrag (MStV) trat 2020 in Kraft und ersetzte den früheren Rundfunkstaatsvertrag für den Bereich Telemedien. Für die meisten Websites spielt er keine Rolle, für journalistisch-redaktionelle Angebote enthält er aber eine wichtige Zusatzpflicht.
Was verlangt § 18 MStV zusätzlich?
Nach § 18 MStV müssen journalistisch-redaktionelle Angebote zusätzlich zu den allgemeinen Angaben nach § 5 DDG eine inhaltlich verantwortliche Person mit Namen und Anschrift benennen. Diese Angabe ist von den allgemeinen Impressumsangaben getrennt zu betrachten und ergänzt sie. Fehlt diese Angabe bei einem betroffenen Angebot, gilt das ähnlich wie bei einem fehlenden Impressum als Verstoß, der abgemahnt werden kann.
Was zählt als journalistisch-redaktionelles Angebot?
Gemeint sind Angebote mit einer gewissen Regelmäßigkeit und meinungsbildendem Charakter zu Themen von öffentlichem Interesse, etwa Nachrichtenportale, Magazine oder Blogs mit redaktionellen Beiträgen zu gesellschaftlichen Themen. Eine reine Unternehmensseite oder ein Online-Shop fällt in der Regel nicht darunter.
Wie unterscheidet sich das von der vertretungsberechtigten Person?
Die vertretungsberechtigte Person aus § 5 DDG vertritt das Unternehmen rechtlich nach außen. Die inhaltlich verantwortliche Person nach § 18 MStV ist dagegen für den redaktionellen Inhalt verantwortlich und kann, muss aber nicht, dieselbe Person sein.
Betrifft mich der Medienstaatsvertrag?
Prüfe, ob deine Website regelmäßig redaktionelle Inhalte zu gesellschaftlich relevanten Themen veröffentlicht, nicht nur produktbezogene Fachartikel. Ein klassischer Unternehmensblog mit Produktneuigkeiten und Anwendungstipps fällt in aller Regel nicht unter diese Pflicht. Im Zweifel hilft eine kurze rechtliche Einschätzung, da die Abgrenzung im Einzelfall nicht immer eindeutig ist.
Übernimm diese Angabe korrekt in dein Impressum
Unser Generator übernimmt solche Angaben automatisch, rechtssicher und in wenigen Minuten fertig.
Häufige Fragen zu medienstaatsvertrag (mstv)
Konkrete Antworten auf die Fragen, die Unternehmer hierzu am häufigsten stellen.