Impressumspflicht

Kurz gesagt

Die Impressumspflicht verpflichtet Betreiber geschäftsmäßiger Websites, ihre Identität und Kontaktdaten offenzulegen.

⚖️
Rechtsgrundlage § 5 TMG
🏛️
Wer prueft Wettbewerbszentrale, Mitbewerber, Abmahnkanzleien
💶
Risiko bei Verstoss Abmahnung und Bussgeld
Lesehilfe:

Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 TMG und verlangt von Anbietern digitaler Dienste, sich eindeutig zu identifizieren. Ziel ist Transparenz gegenüber Nutzern und Behörden.

Für wen gilt sie?

Für jede Website, die geschäftsmäßig betrieben wird, also mit Gewinnabsicht oder planmäßiger Dauerhaftigkeit. Private, rein persönliche Seiten sind meist ausgenommen.

Was passiert bei einem Verstoss?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum gilt als Wettbewerbsverstoss und kann von Mitbewerbern, Verbänden oder der Wettbewerbszentrale abgemahnt werden, mit Kostenfolgen für den Betreiber.

Gilt die Pflicht auch international?

Die deutsche Impressumspflicht gilt für Websites, die sich an deutsche Nutzer richten oder von einem deutschen Unternehmen betrieben werden, unabhängig von der verwendeten Sprache.

Direkt anwenden

Übernimm diese Angabe korrekt in dein Impressum

Unser Generator übernimmt solche Angaben automatisch, rechtssicher und in wenigen Minuten fertig.

Generator starten →
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu impressumspflicht

Konkrete Antworten auf die Fragen, die Unternehmer hierzu am häufigsten stellen.

Was passiert bei einem fehlenden Impressum?
Ein fehlendes oder unvollstaendiges Impressum gilt als Wettbewerbsverstoss und wird regelmaessig von Mitbewerbern oder Verbaenden abgemahnt, mit Kosten fuer eine Unterlassungserklaerung.
Gilt die Impressumspflicht auch fuer Social-Media-Profile?
Ja, geschaeftlich genutzte Profile auf Plattformen wie Instagram oder LinkedIn brauchen ebenfalls ein Impressum, meist ueber einen Link im Profil oder in der Bio.