Anbieterkennzeichnung
Anbieterkennzeichnung ist der ältere, juristische Begriff für das, was heute meist Impressum genannt wird.
Anbieterkennzeichnung stammt ursprünglich aus dem Rundfunkstaatsvertrag und bezeichnet dieselbe Pflicht wie das heutige Impressum nach § 5 TMG: die eindeutige Kennzeichnung, wer hinter einer Website steht.
Warum zwei Begriffe für dieselbe Sache?
Historisch entwickelten sich Presserecht, Rundfunkrecht und Telemedienrecht getrennt, mit jeweils eigenen Begriffen für ähnliche Pflichten. In der Praxis hat sich Impressum als Sammelbegriff durchgesetzt.
Ändert sich dadurch etwas an den Angaben?
Nein. Inhaltlich verlangt Anbieterkennzeichnung dieselben Angaben wie ein Impressum: Name, Anschrift, Kontakt und je nach Rechtsform weitere Details.
Welchen Begriff solltest du verwenden?
Bezeichne die Seite als Impressum, das ist der im deutschsprachigen Web etablierte und von Besuchern erwartete Begriff.
Übernimm diese Angabe korrekt in dein Impressum
Unser Generator übernimmt solche Angaben automatisch, rechtssicher und in wenigen Minuten fertig.
Häufige Fragen zu anbieterkennzeichnung
Konkrete Antworten auf die Fragen, die Unternehmer hierzu am häufigsten stellen.