Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuerausweisung, was auch die Impressumsangaben beeinflusst.
Wendest du die Kleinunternehmerregelung an, weist du auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Das wirkt sich auch auf dein Impressum aus, denn du hast in der Regel keine Umsatzsteuer-ID zum Eintragen.
Wer darf die Regelung nutzen?
Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr eine bestimmte Grenze nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich eine weitere Grenze nicht überschreitet. Die genauen Beträge regelt § 19 UStG.
Was trägst du stattdessen im Impressum ein?
Einen kurzen Hinweis, dass gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Eine erfundene Umsatzsteuer-ID darfst du nicht angeben.
Ändert sich das bei internationalen Kunden?
Nein, die umsatzsteuerliche Behandlung bleibt gleich, unabhängig davon, ob dein Impressum auch auf Englisch angezeigt wird.
Übernimm diese Angabe korrekt in dein Impressum
Unser Generator übernimmt solche Angaben automatisch, rechtssicher und in wenigen Minuten fertig.
Häufige Fragen zu kleinunternehmerregelung
Konkrete Antworten auf die Fragen, die Unternehmer hierzu am häufigsten stellen.