Impressumspflicht
Die Impressumspflicht verpflichtet Betreiber geschäftsmäßiger Websites, ihre Identität und Kontaktdaten offenzulegen.
Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 TMG und verlangt von Anbietern digitaler Dienste, sich eindeutig zu identifizieren. Ziel ist Transparenz gegenüber Nutzern und Behörden.
Für wen gilt sie?
Für jede Website, die geschäftsmäßig betrieben wird, also mit Gewinnabsicht oder planmäßiger Dauerhaftigkeit. Private, rein persönliche Seiten sind meist ausgenommen.
Was passiert bei einem Verstoss?
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum gilt als Wettbewerbsverstoss und kann von Mitbewerbern, Verbänden oder der Wettbewerbszentrale abgemahnt werden, mit Kostenfolgen für den Betreiber.
Gilt die Pflicht auch international?
Die deutsche Impressumspflicht gilt für Websites, die sich an deutsche Nutzer richten oder von einem deutschen Unternehmen betrieben werden, unabhängig von der verwendeten Sprache.
Übernimm diese Angabe korrekt in dein Impressum
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Häufige Fragen zu impressumspflicht
Konkrete Antworten auf die Fragen, die Unternehmer hierzu am häufigsten stellen.