Zweisprachige Website: Impressum-Pflicht
Auch auf einer zweisprachigen Website gilt die deutsche Impressumspflicht für die gesamte Seite, unabhängig von der jeweils angezeigten Sprache.
Betreibst du eine Website in Deutsch und Englisch, stellt sich die Frage, ob beide Sprachversionen ein eigenes Impressum brauchen. Die kurze Antwort: die Pflicht bleibt dieselbe, die Umsetzung ist flexibel.
Reicht eine gemeinsame Impressum-Seite?
Ja, viele Websites zeigen beide Sprachversionen auf einer Seite, untereinander oder in Reitern, solange beide klar erkennbar und leicht erreichbar sind.
Muss jede Sprachversion verlinken?
Ja. Auch von der englischen Seite deiner Website aus muss das Impressum in maximal zwei Klicks erreichbar sein, ein Link nur von der deutschen Startseite reicht nicht.
Welche Sprache gilt rechtlich?
Die deutsche Fassung bleibt maßgeblich. Kennzeichne die englische Version deutlich als Übersetzung, wie im Beitrag Impressum auf Englisch beschrieben.
Übernimm diese Angabe korrekt in dein Impressum
Unser Generator übernimmt solche Angaben automatisch, rechtssicher und in wenigen Minuten fertig.
Häufige Fragen zu zweisprachige website: impressum-pflicht
Konkrete Antworten auf die Fragen, die Unternehmer hierzu am häufigsten stellen.