Zweisprachige Website: Impressum-Pflicht

Kurz gesagt

Auch auf einer zweisprachigen Website gilt die deutsche Impressumspflicht für die gesamte Seite, unabhängig von der jeweils angezeigten Sprache.

⚖️
Regel Impressumspflicht gilt pro Sprachversion
📄
Praxis Verlinkung aus jeder Sprachversion erreichbar
Ausreichend Ein Impressum mit klarer Verlinkung, DE massgeblich
Lesehilfe:

Betreibst du eine Website in Deutsch und Englisch, stellt sich die Frage, ob beide Sprachversionen ein eigenes Impressum brauchen. Die kurze Antwort: die Pflicht bleibt dieselbe, die Umsetzung ist flexibel.

Reicht eine gemeinsame Impressum-Seite?

Ja, viele Websites zeigen beide Sprachversionen auf einer Seite, untereinander oder in Reitern, solange beide klar erkennbar und leicht erreichbar sind.

Muss jede Sprachversion verlinken?

Ja. Auch von der englischen Seite deiner Website aus muss das Impressum in maximal zwei Klicks erreichbar sein, ein Link nur von der deutschen Startseite reicht nicht.

Welche Sprache gilt rechtlich?

Die deutsche Fassung bleibt maßgeblich. Kennzeichne die englische Version deutlich als Übersetzung, wie im Beitrag Impressum auf Englisch beschrieben.

Direkt anwenden

Übernimm diese Angabe korrekt in dein Impressum

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu zweisprachige website: impressum-pflicht

Konkrete Antworten auf die Fragen, die Unternehmer hierzu am häufigsten stellen.

Brauche ich zwei separate Impressum-Seiten fuer DE und EN?
Nicht zwingend. Viele Websites nutzen eine Seite mit beiden Sprachversionen untereinander oder in Tabs, solange beide klar erreichbar sind und die deutsche Fassung als massgeblich gekennzeichnet ist.
Gilt deutsches Recht auch fuer die englische Version meiner Seite?
Ja, solange sich das Angebot an Besucher in Deutschland richtet oder von einem deutschen Unternehmen betrieben wird, gilt die deutsche Impressumspflicht fuer die gesamte Website, unabhaengig von der Sprache.