Eingetragener Verein auf Englisch: Registered Association

Kurz gesagt

Der Zusatz e. V. wird international oft missverstanden. Registered Association ist die passende, rechtlich neutrale englische Entsprechung.

Lesehilfe:

Der Zusatz e. V. hinter einem Vereinsnamen ist innerhalb Deutschlands sofort verständlich, international dagegen oft ein Rätsel. Wer seinen Verein auch international präsentiert, sollte den Begriff sorgfältig übersetzen.

Warum nicht einfach NGO oder Charity?

NGO (Non-Governmental Organization) und Charity bezeichnen im Englischen jeweils eigene rechtliche Konzepte mit eigenen Zulassungsvoraussetzungen, die sich vom deutschen eingetragenen Verein unterscheiden. Einen deutschen Sportverein oder Hobbyverein als NGO zu bezeichnen, ist ungenau, weil der Begriff im internationalen Sprachgebrauch meist größere, oft international tätige Organisationen meint.

Registered Association als neutrale Entsprechung

Registered Association beschreibt die Rechtsform sachlich korrekt: ein im deutschen Vereinsregister eingetragener Zusammenschluss von Mitgliedern. Ergänzt um den deutschen Originalbegriff in Klammern, etwa “Registered Association (eingetragener Verein, e. V.)”, bleibt die Bezeichnung für deutsche und internationale Leser gleichermaßen nachvollziehbar.

Was ist mit Gemeinnützigkeit?

Die Gemeinnützigkeit ist ein eigenständiger steuerrechtlicher Status, unabhängig von der Vereinsform selbst. Ist dein Verein als gemeinnützig anerkannt, kannst du das zusätzlich mit einem Satz wie “Recognised as a non-profit association under German law” erklären, ohne dass sich dadurch die Übersetzung von e. V. ändert.

Praktische Umsetzung im Impressum

Im Impressum reicht es, den Vereinsnamen mit dem Zusatz e. V. unverändert zu übernehmen und bei Bedarf einmalig die englische Erklärung zu ergänzen. Eine durchgängige Übersetzung des Namens selbst ist nicht nötig und würde die rechtliche Zuordnung eher erschweren als erleichtern.

Beispiel

Ein deutscher Kulturverein mit internationalen Fördermitgliedern schreibt im Impressum: “Kulturverein Beispiel e. V. (Registered Association), registered with the local court (Amtsgericht) Berlin, register number VR 12345.” So bleibt der deutsche Originalname mit dem Registereintrag erhalten, während internationale Leser die Rechtsform sofort einordnen können.

Häufige Fragen

Sollte ich den Vereinsnamen selbst übersetzen? In der Regel nicht. Der eingetragene Name bleibt im Original stehen, nur die Rechtsform-Bezeichnung wird erklärt.

Zeigst du dein Impressum auch auf Englisch, gilt für den Verein dieselbe Regel wie für Unternehmen: Die deutsche Fassung bleibt rechtlich maßgeblich, die englische Version ist eine ergänzende Serviceübersetzung.

Mehr zu den Besonderheiten des Vereins-Impressums liest du im Beitrag Impressum für Verein: Besonderheiten bei internationalem Publikum. Ein vollständiges Muster findest du auf der Seite Impressum Verein.

Direkt anwenden

Übernimm diese Angabe korrekt in dein Impressum

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