Ein deutsches Impressum ist für deutsche Besucher selbstverständlich, für internationale Kunden dagegen oft ein Rätsel. Das folgende, anonymisierte Beispiel aus der Beratungspraxis zeigt, wie schnell daraus echte Verunsicherung entsteht und was dagegen hilft.

Die Ausgangslage

Ein deutscher Softwareanbieter verkaufte seine Cloud-Lösung überwiegend an Kunden in den Niederlanden, Skandinavien und den USA. Die Website war komplett auf Englisch, bis auf eine Seite: das Impressum, das ausschließlich auf Deutsch verfügbar war, mit Begriffen wie Handelsregister, Geschäftsführer und Umsatzsteuer-ID ohne jede Erklärung. Für das deutsche Team im Unternehmen war das nie ein Problem, schließlich verstand jeder die Angaben ohne nachzudenken.

Wo die Verwirrung begann

Ein potenzieller Kunde aus den USA sollte im Rahmen einer internen Compliance-Prüfung nachweisen, wer rechtlich hinter dem Softwareanbieter steht. Ohne Deutschkenntnisse konnte niemand im Einkaufsteam die Angaben zuordnen. Statt einer klaren Antwort brauchte es mehrere E-Mails hin und her, bis die nötigen Informationen in verständlichem Englisch vorlagen. Der Kaufprozess verzögerte sich dadurch um mehrere Wochen.

Was das für das Unternehmen bedeutete

Verzögerungen dieser Art kosten nicht nur Zeit, sie wecken auch Zweifel an der Professionalität eines Anbieters. Gerade bei B2B-Software, wo Vertrauen und rechtliche Klarheit über die Vertragspartei wichtig sind, wirkt ein unklares Impressum schnell wie ein Warnsignal, selbst wenn das Unternehmen rechtlich vollkommen einwandfrei aufgestellt ist.

Die Lösung: englische Zusatzversion mit klarer Kennzeichnung

Das Unternehmen ergänzte sein Impressum um eine englische Fassung derselben Angaben, mit kurzen Erklärungen zu Begriffen wie Commercial Register und Managing Director sowie dem Hinweis, dass die deutsche Fassung rechtlich maßgeblich bleibt. Die Umsetzung dauerte weniger als einen Tag, weil die inhaltlichen Angaben bereits vorlagen und nur noch übersetzt und ergänzt werden mussten. Schon bei der nächsten internationalen Anfrage ließ sich die Compliance-Frage ohne Rückfragen klären.

Die Lehre für andere Unternehmen

Ein korrektes, aber ausschließlich deutsches Impressum reicht rechtlich zwar aus, wirkt bei internationalen Geschäftspartnern jedoch oft wie eine unnötige Hürde. Eine englische Zusatzversion kostet wenig Aufwand, verhindert aber genau solche Verzögerungen und stärkt das Vertrauen internationaler Kunden von Anfang an.

Wie du die vertretungsberechtigte Person auch für internationale Leser klar benennst, erklären wir im Begriff Vertretungsberechtigte Person. Ein passendes Muster für Kapitalgesellschaften findest du auf der Seite Impressum GmbH / UG, oder erstelle deine zweisprachige Version direkt mit dem Generator.