Betreibst du eine zweisprachige Website, reicht ein Impressum, das nur von der deutschen Startseite aus erreichbar ist, rechtlich nicht aus.
Jede Sprachversion braucht Zugang
Auch von der englischen Version deiner Website muss das Impressum in maximal zwei Klicks erreichbar sein. Ein Link nur im deutschen Menü genügt nicht.
Eine Seite oder zwei?
Praktisch reicht meist eine gemeinsame Impressum-Seite mit beiden Sprachversionen, solange beide klar gekennzeichnet sind und die deutsche Fassung als maßgeblich markiert ist.
Sprachwahl und Footer
Platziere den Impressum-Link in der Fußzeile deiner Website, unabhängig von der aktiven Sprache. So findet ihn jeder Besucher, egal welche Sprachversion er gerade sieht.
Beispiel: Navigation richtig aufbauen
Eine SaaS-Website mit Sprachumschalter oben rechts zeigt in der deutschen Version den Footer-Link “Impressum” und in der englischen Version den Footer-Link “Legal Notice”, beide führen auf dieselbe Seite mit beiden Sprachversionen untereinander. So bleibt die Navigation für beide Zielgruppen intuitiv, ohne zwei getrennte Seiten pflegen zu müssen.
Was, wenn die Sprachversionen auf getrennten Subdomains liegen?
Nutzt du etwa de.deinefirma.com und en.deinefirma.com, muss auf jeder Subdomain ein eigener, funktionierender Link zum Impressum vorhanden sein. Ein einzelner Link auf der deutschen Subdomain reicht auch hier rechtlich nicht aus, selbst wenn beide Subdomains technisch zusammengehören.
Technische Umsetzung: ein Impressum für alle Sprachen
Die einfachste technische Lösung ist eine einzelne Impressum-Seite, die beide Sprachversionen enthält und von jeder Sprachversion der Website aus über denselben Footer-Link erreichbar ist. Das erspart die Pflege zweier getrennter Seiten und verhindert, dass beide Fassungen im Lauf der Zeit auseinanderlaufen.
Mehrsprachige Websites mit mehr als zwei Sprachen
Bietest du deine Website in mehr als zwei Sprachen an, gilt dasselbe Prinzip: Von jeder Sprachversion aus muss das Impressum leicht erreichbar sein. Eine gemeinsame Seite mit allen Sprachversionen untereinander bleibt auch hier meist die praktikabelste Lösung.
Häufige Fragen
Muss der Link exakt “Impressum” heißen? Nein, gängige Bezeichnungen wie Legal Notice oder Imprint in der englischen Version sind zulässig, solange sie für Besucher eindeutig erkennbar sind.
Reicht ein Link im Hauptmenü statt im Footer? Ja, entscheidend ist die leichte Erreichbarkeit, nicht die genaue Position. Der Footer hat sich lediglich als Konvention etabliert.
Muss jede Sprache eine eigene URL haben? Nicht zwingend, entscheidend ist die leichte Erreichbarkeit des Impressum-Links, unabhängig von der gewählten URL-Struktur.
Barrierefreiheit und Auffindbarkeit kombiniert denken
Prüfe neben der reinen Erreichbarkeit auch, ob der Impressum-Link in beiden Sprachversionen für Screenreader korrekt beschriftet ist, etwa mit “Impressum” auf Deutsch und “Legal Notice” oder “Imprint” auf Englisch statt eines generischen “Mehr erfahren”. Das verbessert sowohl die Zugänglichkeit als auch die Klarheit für internationale Besucher.
Relaunch-Checkliste als Ergänzung
Planst du ohnehin einen Website-Relaunch, lohnt sich ein Blick in die Checkliste: zweisprachiges Impressum vor dem Launch prüfen, die alle wichtigen Punkte in der richtigen Reihenfolge zusammenfasst.
Verantwortlichkeit im Team klären
Lege intern fest, wer für die Pflege welcher Sprachversion des Impressums verantwortlich ist. Ohne klare Zuständigkeit passiert es leicht, dass eine Änderung nur in einer Sprache nachgezogen wird, während die andere Fassung unbemerkt veraltet.
Ein letzter Hinweis: Dokumentiere Änderungen an deinem Impressum kurz intern, etwa mit Datum, damit bei Rückfragen schnell nachvollziehbar bleibt, seit wann welche Angabe online stand.
Mehr dazu im Begriff Zweisprachige Website: Impressum-Pflicht. Mit dem Generator erstellst du beide Fassungen direkt zusammen.
Notiere dir diesen Punkt als festen Bestandteil deiner jährlichen Website-Routine.