Die Pflichtangaben im Impressum unterscheiden sich je nach Rechtsform erheblich. Richtet sich deine Website zusätzlich an ein internationales Publikum, kommen für jede Rechtsform eigene Fallstricke hinzu. Ein Überblick über die häufigsten Fehler nach Rechtsform.
Einzelunternehmer: der Name verschwindet hinter der Marke
Viele Einzelunternehmer treten international unter einem eingängigen Markennamen auf, etwa für eine SaaS-Produktseite. Im Impressum muss aber weiterhin der volle Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers stehen, auch in der englischen Fassung. Ein reiner Markenname ohne Personennamen reicht nicht aus, egal wie professionell die Seite wirkt.
Freiberufler: die Kammer fehlt in der englischen Fassung
Bei reglementierten Berufen wie Steuerberatern oder Ärzten gehört die zuständige Kammer mit Anschrift ins Impressum. In der englischen Zusatzversion wird dieser Punkt häufig schlicht weggelassen, weil eine Eins-zu-eins-Übersetzung der Kammerbezeichnung nicht existiert. Besser ist eine sinngemäße Übersetzung mit dem deutschen Originalbegriff in Klammern.
GbR: nicht alle Gesellschafter werden genannt
Bei internationalen Kooperationen wird eine GbR gegenüber ausländischen Partnern oft nur mit dem gemeinsamen Geschäftsnamen vorgestellt. Im Impressum müssen aber weiterhin alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter einzeln mit vollem Namen stehen, auch wenn die englische Fassung sonst knapper gehalten ist.
GmbH und UG: Geschäftsführer wird falsch übersetzt
Geschäftsführer wird international uneinheitlich übersetzt, mal als Managing Director, mal als CEO oder Director. Für ein rechtssicheres Impressum ist die genaue Bezeichnung weniger entscheidend als die Vollständigkeit: alle im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer müssen genannt werden, unabhängig vom gewählten englischen Titel. Mehr zur passenden Übersetzung liest du im Begriff Geschäftsführer auf Englisch.
Verein: die Vereinsform wird missverständlich übersetzt
Ein eingetragener Verein wird international manchmal fälschlich als NGO oder Charity dargestellt, obwohl beide Begriffe im Englischen eine andere rechtliche Bedeutung haben. Für das Impressum reicht es, den Vereinsnamen mit dem Zusatz e. V. beizubehalten und ihn bei Bedarf sinngemäß als registered association zu erklären.
Online-Shop: die englische USt-ID-Angabe fehlt
Ein Online-Shop mit internationalen Kunden vergisst in der englischen Fassung häufig den Hinweis auf die Umsatzsteuer-ID, obwohl er in der deutschen Version vorhanden ist. Gerade bei B2B-Kunden aus dem EU-Ausland, die die Nummer für ihre eigene Buchhaltung brauchen, ist das ein unnötiges Hindernis im Einkaufsprozess.
Eine vollständige Übersicht aller sechs Rechtsformen findest du in der Übersicht nach Rechtsform. Wie du die vertretungsberechtigte Person korrekt benennst, egal ob Geschäftsführer, Vorstand oder Gesellschafter, erklären wir im Begriff Vertretungsberechtigte Person. Ein vollständiges Muster für Kapitalgesellschaften findest du auf der Seite Impressum GmbH / UG.