Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wirkt nach außen oft wie ein einzelnes Unternehmen mit einem gemeinsamen Namen. Im Impressum zählt aber jeder Gesellschafter einzeln, auch wenn die Website international auftritt.
Warum reicht der Firmenname nicht?
Eine GbR ist keine eigenständige juristische Person mit einem eingetragenen Vertreter, sondern ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher Personen. Deshalb müssen im Impressum alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter mit vollem Vor- und Nachnamen aufgeführt werden, nicht nur der gemeinsame Geschäftsname.
Was, wenn sich der Kreis der Gesellschafter ändert?
Scheidet eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter aus oder kommt jemand neu hinzu, muss das Impressum sofort angepasst werden. Ein veraltetes Impressum mit ehemaligen Gesellschaftern gilt als unvollständig und damit als Verstoß gegen die Impressumspflicht.
Wie nennst du Gesellschafter auf Englisch?
Für die GbR selbst gibt es keine exakte englische Entsprechung, gebräuchlich ist die sinngemäße Umschreibung Civil Law Partnership, ergänzt um den deutschen Originalbegriff in Klammern. Die einzelnen Gesellschafter werden meist als Partners bezeichnet, etwa “Partners: Anna Beispiel, Max Mustermann”. Wichtiger als der exakte englische Titel ist auch hier die vollständige Nennung aller Namen.
Registereintrag: meist nicht vorhanden
Die meisten GbR sind nicht im Handelsregister eingetragen, ein Registereintrag entfällt deshalb in der Regel. Ist die GbR ausnahmsweise eingetragen, gehören Registergericht und Registernummer ebenso ins Impressum wie bei anderen Rechtsformen.
Praxisbeispiel: zwei Gründerinnen mit internationalen Kunden
Zwei Gründerinnen einer Designagentur, organisiert als GbR, betreuten überwiegend Kunden aus Skandinavien. Ihr Impressum nannte lange nur den Agenturnamen und eine allgemeine E-Mail-Adresse. Nach einer Nachfrage eines Kunden zur rechtlichen Struktur ergänzten sie beide vollen Namen sowie eine englische Fassung mit dem Hinweis “Civil Law Partnership (GbR), Partners: [Name 1], [Name 2]”. Die nächste Anfrage eines internationalen Kunden ließ sich ohne Rückfrage klären.
Was, wenn aus der GbR eine andere Rechtsform wird?
Wächst eine GbR deutlich, wandeln viele Gründerteams sie später in eine GmbH oder UG um, etwa wegen der Haftungsbeschränkung. Mit dem Wechsel der Rechtsform ändert sich auch das Impressum grundlegend: Statt aller Gesellschafter einzeln steht dann die im Handelsregister eingetragene Geschäftsführung im Vordergrund, ergänzt um Registergericht und Registernummer. Prüfe nach jeder Umwandlung, ob das Impressum auf beiden Sprachversionen konsequent aktualisiert wurde.
Häufige Fragen
Reicht ein gemeinsamer Markenname im Impressum? Nein, der Markenname darf zusätzlich stehen, ersetzt aber nicht die Nennung aller Gesellschafter mit vollem Namen.
Braucht eine GbR eine Umsatzsteuer-ID? Nur, wenn sie regelmäßig grenzüberschreitend innerhalb der EU handelt oder Umsatzsteuer ausweist. Andernfalls entfällt die Angabe, ähnlich wie bei der Kleinunternehmerregelung.
Gemeinsame E-Mail-Adresse: kein Ersatz für Namen
Viele GbR nutzen eine gemeinsame Kontakt-E-Mail-Adresse wie info@beispiel.de. Das ist unproblematisch, ersetzt aber nicht die Pflicht, alle Gesellschafter im Impressum einzeln mit vollem Namen zu nennen. Die gemeinsame Adresse ergänzt die Namensangaben, sie tritt nicht an ihre Stelle.
Interne Aufgabenteilung dokumentieren
Auch wenn es rechtlich nicht ins Impressum gehört, hilft eine klare interne Absprache, wer bei den Gesellschaftern für die Pflege der Website und damit auch für die Aktualität des Impressums zuständig ist, besonders wenn beide Sprachversionen separat gepflegt werden.
Ein vollständiges Muster für deine GbR findest du auf der Seite Impressum GbR. Wie du die vertretungsberechtigten Personen bei anderen Rechtsformen korrekt nennst, erklären wir im Begriff Vertretungsberechtigte Person. Mit dem Generator erstellst du das Impressum für deine GbR inklusive englischer Fassung direkt online.