Kurz vor dem Launch einer zweisprachigen Website bleibt oft wenig Zeit für einen letzten gründlichen Check. Diese Checkliste hilft, die wichtigsten Punkte beim Impressum nicht zu übersehen, bevor die Seite online geht.
1. Sind beide Fassungen inhaltlich identisch?
Vergleiche Name, Anschrift, Kontaktdaten, Registereintrag und Umsatzsteuer-ID Zeile für Zeile zwischen der deutschen und der englischen Fassung. Schon eine veraltete Adresse in nur einer Sprachversion reicht aus, um Verwirrung zu stiften.
2. Steht die ladungsfähige Anschrift vollständig da?
Ein Postfach reicht nicht aus, weder in der deutschen noch in der englischen Fassung. Prüfe, ob eine tatsächlich zustellbare Straße mit Hausnummer angegeben ist. Mehr dazu im Begriff Ladungsfähige Anschrift.
3. Ist der Hinweis auf die maßgebliche Sprache vorhanden?
Direkt bei der englischen Fassung sollte ein kurzer Satz stehen, dass im Zweifel die deutsche Version rechtlich gilt, etwa “The German version of this legal notice is legally binding.” Fehlt dieser Hinweis, wirkt die englische Fassung wie eine eigenständige, gleichwertige Rechtsquelle, was sie nicht ist. Mehr dazu im Begriff Impressum auf Englisch.
4. Ist das Impressum von jeder Sprachversion aus erreichbar?
Wechsle testweise auf die englische Version deiner Website und prüfe, ob der Impressum-Link von dort ebenso leicht erreichbar ist wie von der deutschen Seite. Ein Link nur im deutschen Menü reicht rechtlich nicht aus, wie im Begriff Zweisprachige Website: Impressum-Pflicht beschrieben.
5. Sind Fachbegriffe konsequent übersetzt?
Prüfe, ob Begriffe wie Handelsregister, Geschäftsführer oder Umsatzsteuer-ID in der englischen Fassung einheitlich übersetzt sind, statt an einer Stelle Deutsch und an anderer Stelle Englisch stehen zu lassen.
6. Fehlt die OS-Plattform bei Verkauf an Verbraucher?
Verkaufst du an Verbraucher innerhalb der EU, gehört der Hinweis auf die OS-Plattform samt Link in beide Sprachversionen. Prüfe zusätzlich, ob die Aussage zur Teilnahmebereitschaft an einem Schlichtungsverfahren vorhanden ist.
7. Ist die Datenschutzerklärung ebenfalls zweisprachig?
Auch wenn diese Checkliste sich auf das Impressum konzentriert, lohnt sich ein Blick auf die Datenschutzerklärung. Internationale Besucher erwarten häufig auch dort eine englische Fassung, gerade wenn Formulare oder Tracking-Tools personenbezogene Daten verarbeiten.
Ein letzter Punkt vorab: Drucke dir diese Checkliste vor dem Launch einmal aus oder speichere sie als eigenes Dokument, damit du sie beim eigentlichen Check nicht erneut zusammensuchen musst.
Verantwortliche Person für den Check benennen
Bestimme vor dem Launch eine konkrete Person, die für die wiederkehrende Prüfung dieser Checkliste zuständig ist. Ohne klare Zuständigkeit bleibt ein guter Vorsatz für regelmäßige Checks in der Praxis häufig folgenlos.
Nach dem Launch: regelmäßig nachprüfen
Ein einmaliger Check reicht nicht dauerhaft aus. Trage einen wiederkehrenden Termin, etwa halbjährlich, in deinen Kalender ein, um beide Impressum-Fassungen erneut mit dieser Checkliste zu vergleichen, besonders nach Änderungen am Unternehmen oder an der Website-Struktur.
Praxistipp: Testlauf mit einer außenstehenden Person
Lass kurz vor dem Launch jemanden ohne Deutschkenntnisse die englische Fassung lesen. Verständnisfragen, die dabei auffallen, zeigen meist genau die Stellen, an denen die Übersetzung ungenau oder ein Fachbegriff unerklärt geblieben ist.
Bonus: interne Verlinkung prüfen
Verlinkt dein Impressum auf weitere Seiten, etwa zur Datenschutzerklärung oder zu Wissensdatenbank-Begriffen, prüfe kurz vor dem Launch, ob alle diese Links auch tatsächlich funktionieren. Tote Links wirken gerade auf einer rechtlich wichtigen Seite besonders unprofessionell.
Mit dem Generator erstellst du beide Fassungen automatisch synchron aus denselben Angaben, sodass viele Punkte dieser Checkliste bereits erledigt sind, sobald du fertig bist. Ein passendes Muster für deine Rechtsform findest du in der Übersicht nach Rechtsform.