Eine deutsch-englische Website ist mehr als eine Übersetzung deiner Startseite. Beim Impressum passieren dabei immer wieder dieselben Fehler, die auf den ersten Blick harmlos wirken, rechtlich aber Folgen haben können. Hier die häufigsten Stolperfallen und wie du sie vermeidest.
Fehler 1: Die Übersetzung weicht inhaltlich ab
Wird die englische Fassung unabhängig von der deutschen aktualisiert, etwa nach einem Umzug oder einer Namensänderung, laufen beide Versionen schnell auseinander. Nutzt du zwei getrennte Textbausteine für Deutsch und Englisch, entsteht dieses Risiko fast automatisch, besonders wenn verschiedene Personen im Team für die jeweilige Sprachversion zuständig sind. Halte beide Fassungen bei jeder Änderung synchron, am einfachsten mit einem Generator, der beide Sprachversionen aus denselben Daten erzeugt.
Fehler 2: Kein Hinweis auf die rechtlich maßgebliche Fassung
Fehlt der Hinweis, dass die deutsche Version im Zweifel gilt, entsteht bei internationalen Besuchern der Eindruck, beide Fassungen seien gleichwertig und eigenständig rechtsgültig. Ein kurzer Satz wie “The German version of this legal notice is legally binding.” direkt bei der englischen Fassung schafft Klarheit.
Fehler 3: Die englische Version ist nur von der deutschen Startseite aus erreichbar
Wechselt ein Besucher auf die englische Sprachversion deiner Website, muss das Impressum von dort aus ebenso leicht erreichbar sein wie von der deutschen Seite. Ein Link, der nur im deutschen Menü versteckt ist, reicht rechtlich nicht aus. Prüfe nach jedem Website-Relaunch erneut, ob der Link in beiden Sprachversionen noch funktioniert, gerade Navigationsstrukturen ändern sich bei einem Relaunch häufig unbemerkt.
Fehler 4: Fachbegriffe werden wörtlich statt sinngemäß übersetzt
Begriffe wie Handelsregister oder Geschäftsführer haben keine exakte Eins-zu-eins-Entsprechung im Englischen. Eine zu wörtliche Übersetzung wirkt für internationale Leser verwirrend oder schlicht falsch. Etablierte Entsprechungen wie Commercial Register oder Managing Director sind verständlicher und üblicher. Im Zweifel hilft ein kurzer Klammerzusatz mit dem deutschen Originalbegriff, damit auch Leser mit Vorkenntnissen den Bezug zum deutschen Recht erkennen.
Fehler 5: Die OS-Plattform wird nur in einer Sprache erwähnt
Verkaufst du an Verbraucher innerhalb der EU, gehört der Hinweis auf die OS-Plattform in beide Sprachversionen, nicht nur in die deutsche. Der Link bleibt dabei identisch, nur der Begleittext wird übersetzt.
Mehr zur korrekten Übersetzung einzelner Begriffe findest du im Begriff Impressum auf Englisch: rechtliche Wirkung. Betreibst du einen Online-Shop mit internationalen Kunden, passt das Muster auf der Seite Impressum Online-Shop besonders gut. Mit dem Generator erstellst du beide Fassungen automatisch synchron.