Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, das gilt auch für die Angaben im Impressum.
Keine erfundene Umsatzsteuer-ID
Hast du keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, trägst du auch keine falsche oder erfundene Nummer ein. Das Feld bleibt einfach leer, statt eine Steuernummer oder eine unvollständige Nummer als Ersatz einzutragen.
Der richtige Hinweis
Vermerke stattdessen kurz, dass gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Das schafft Klarheit für Kunden und vermeidet Rückfragen, etwa bei der Rechnungsprüfung durch ein anderes Unternehmen.
Ändert sich das bei internationalen Kunden?
Nein, die umsatzsteuerliche Behandlung bleibt gleich, unabhängig davon, ob dein Impressum auch auf Englisch angezeigt wird. Übernimm den Hinweis einfach sinngemäß in die englische Fassung, etwa als “No VAT is charged pursuant to § 19 German VAT Act (Kleinunternehmerregelung).”
Was, wenn du die Umsatzgrenze überschreitest?
Überschreitest du die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung, entfällt die Steuerbefreiung ab dem Folgejahr, in bestimmten Fällen bereits während des laufenden Jahres. Sobald du regulär umsatzsteuerpflichtig wirst, musst du eine Umsatzsteuer-ID beantragen und den bisherigen Hinweis im Impressum durch die neue Nummer ersetzen. Ein veralteter Kleinunternehmer-Hinweis nach Überschreiten der Grenze gilt als fehlerhafte Angabe.
Beispiel aus der Praxis
Eine freiberufliche Grafikdesignerin startet ihr erstes Geschäftsjahr als Kleinunternehmerin und trägt im Impressum den Satz “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet” ein. Im zweiten Jahr wächst ihr Kundenstamm deutlich, und sie überschreitet die Umsatzgrenze. Sie beantragt daraufhin eine Umsatzsteuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern und ersetzt den alten Hinweis im Impressum durch die neue Nummer, noch bevor die erste Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verschickt wird.
Was, wenn du zusätzlich Rechnungen ins Ausland stellst?
Auch bei Rechnungen an Kunden in anderen EU-Ländern bleibt die Kleinunternehmerregelung anwendbar, solange du insgesamt unter den Umsatzgrenzen bleibst. Für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen kann trotzdem eine Umsatzsteuer-ID nötig werden, etwa beim sogenannten Reverse-Charge-Verfahren. Das betrifft die steuerliche Behandlung deiner Rechnungen, nicht den Impressum-Hinweis selbst, der unverändert bleibt, solange keine reguläre Umsatzsteuerpflicht entsteht.
Häufiger Fehler: veraltete Angaben nach dem Wechsel
Ein häufiger Fehler ist, den Kleinunternehmer-Hinweis im Impressum stehen zu lassen, obwohl die Umsatzgrenze längst überschritten wurde und regulär Umsatzsteuer berechnet wird. Das wirkt nicht nur unprofessionell, sondern kann bei einer Prüfung als irreführende Angabe gewertet werden. Ein kurzer jährlicher Check verhindert das zuverlässig.
Häufige Fragen
Muss ich den Hinweis jedes Jahr neu prüfen? Ja, am besten einmal jährlich zusammen mit deiner Steuererklärung, da sich die Umsatzgrenzen und dein eigener Umsatz ändern können.
Reicht ein allgemeiner Satz ohne Paragraf? Ein Verweis auf § 19 UStG ist üblich und empfehlenswert, weil er die Rechtsgrundlage konkret benennt, zwingend vorgeschrieben ist der Wortlaut aber nicht.
Gilt die Regelung auch für eine GbR? Ja, die Kleinunternehmerregelung ist an das Unternehmen und nicht an die Rechtsform gebunden, solange die Umsatzgrenzen eingehalten werden.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten? Ja, ein freiwilliger Verzicht ist möglich, bindet dich aber für mehrere Jahre an die reguläre Umsatzsteuerpflicht. In diesem Fall benötigst du sofort eine Umsatzsteuer-ID im Impressum.
Wechsel zur Regelbesteuerung: was sich sonst ändert
Neben dem Impressum betrifft der Wechsel zur Regelbesteuerung auch deine Rechnungsvorlagen, deine Buchhaltung und gegebenenfalls deine Preisauszeichnung. Plane für die Umstellung realistisch ein bis zwei Wochen ein, damit alle Dokumente rechtzeitig angepasst sind, bevor die erste Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verschickt wird.
Mehr Hintergrund im Begriff Kleinunternehmerregelung. Für Einzelunternehmer passt oft das Muster auf der Seite Impressum Einzelunternehmer. Mit dem Generator erstellst du den passenden Hinweis automatisch, auch für die englische Fassung.